Gutscheine - so spart man Geld
Das muss man bei einem Gutschein wissen
Zunächst sollte man nicht gar zu lange fackeln, bis man einen Gutschein einlöst. Je länger man dies aufschiebt, desto eher wird es vergessen. Irgendwann erinnert man sich plötzlich des Gutscheins, den man vor 19 Monaten geschenkt bekommen hat. Doch Achtung! Gutscheine sind nicht ewig einlösbar. Wenn auf dem Gutschein sowie im Kleingedruckten der AGB des Anbieters nichts Näheres dazu bestimmt ist, wie lange ein Gutschein einlösbar ist, so gilt automatisch die gesetzliche Frist von drei Jahren. Diese drei Jahre beginnen mit Anbruch des ersten Kalenderjahres, nachdem der Gutschein gekauft wurde.
Einer Barauszahlung des gesamten gutgeschriebenen Werts werden nur die wenigsten Händler nachkommen. Sie sind nicht dazu verpflichtet. Schließlich versprechen sich die Händler von dem ausgestellten Gutschein einen späteren Warenerwerb mit dem einhergehenden Gewinn. Würden sie den Barwert des Gutscheins erstatten, so wäre einfach nur ein bisschen Geld hin- und hergeschoben worden, wovon der Händler gar nichts hätte. Es ist also gutes Recht der Händler, dem Wunsch nach Barauszahlung nicht zu entsprechen. In einigen Ausnahmefällen (beispielsweise wenn der Gutschein abgelaufen ist), werden kulante Händler einer Barauszahlung zustimmen, da dies dann der letzte verbleibende Leistungsanspruch des Kunden wäre.
Wenn man den Gutscheinwert nur in Teilen einsetzt und noch eine erhebliche Restsumme besteht, so werden die meisten Händler diese auf dem Gutschein vermerken, sodass dieser mit dem Restwert eingesetzt werden kann. Wenn ein solcher Fall vorliegt, sind die Händler ebenso keinesfalls zu einer Barauszahlung verpflichtet. Lediglich wenn nur eine geringe Summe an Restgeld als Wert verbleibt, werden die meisten Händler anstandslos diesen Restbetrag in bar auszahlen.